Neue Kanzleiräume – die Saseler Steuerberatungskanzlei Zoeftig zieht um
Zum 1. Mai zieht die seit über neun Jahren erfolgreich bestehende Steuerberatungskanzlei Zoeftig in neue Räume und erweitert sich von einer Einzelfirma zu Zoeftig & Zoeftig Steuerberater. Die großzügigen und ansprechenden Räumlichkeiten im Berner Weg 31 teilen sich Seniorchef und Steuerberater Horst-Rüdiger Zoeftig (60) und sein Sohn Marcus (32), ebenfalls Steuerberater und Diplom-Kaufmann.
Schon seit einigen Jahren profitiert das Saseler Familienunternehmen von der Kombination aus langjähriger Erfahrung und gewachsenen Kontakten des Seniorchefs sowie dem aktuellen Wissen und frischen Wind, den Marcus Zoeftig, bisher bei seinem Vater angestellt, in das Unternehmen einbringt. Beide haben bereits wertvolle Erfahrungen in anderen Unternehmen gesammelt: der Senior, ursprünglich ausgebildet beim Finanzamt und langjähriger Geschäftsführer bei einer renommierten Hamburger Steuerberatungsgesellschaft ebenso wie der Junior als Assistent in der Wirtschaftsprüfung.
Mit im Team ist Sohn Dennis (26), der sich nach einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten zum geprüften Bilanzbuchhalter weiterqualifizierte und damit die Kompetenz der Kanzlei ebenfalls erweitert. Außerdem unterstützen vier Steuerfachangestellte die Steuerberater.
Zoeftig & Zoeftig Steuerberater ist offen für neue Mandanten und betreut von Einzelpersonen und Existenzgründern bis hin zu mittelständischen Unternehmen jeden kompetent, freundlich und umsichtig. Neben der beratenden Tätigkeit engagiert sich das Team in der IWG Sasel sowie in dem Verein Unser Sasel e.V.
| Umzug aus privaten Gründen - von Dennis Zoeftig (Geprf. Bilanzbuchhalter) |
| Die Kosten eines privaten Umzugs gehören zu den normalen Kosten der Lebensführung und sind damit im Allgemeinen nicht steuerrelevant. Doch es gibt hier eine erfreuliche Ausnahme: Wird der Umzug von einer Umzugsspedition durchgeführt, gibt es eine Steuerermäßigung von immerhin 20% der Speditionskosten. Sollten Wohnungswechsel wegen Krankheit oder Behinderung erforderlich sein, können die Kosten alternativ als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. |
| Kosten für den Steuerberater weiter abzugsfähig? - von Stb. Marcus Zoeftig |
Viele Steuerpflichtige befürchten nun, daß damit generell keine privaten Steuerberatungskosten mehr abzugsfähig sind. Diese Aussage ist so nicht richtig! Tatsächlich sind weiterhin alle Steuerberatungskosten als sog. Werbungskosten zu berücksichtigen, die im konkreten Zusammenhang mit den einzelnen Einkunftsarten stehen. Bei Privatpersonen betrifft dies die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und die sonstigen Einkünfte wie z.B. Renten. Die vom Steuerberater in Rechnung gestellten Leistungen sind vollumfänglich abzugsfähig. In Teilen gewährt der Gesetzgeber Werbungskostenpauschalen. Werden diese durch die Steuerberatungskosten nicht überschritten, entfällt allerdings ein darüber hinausgehender Ansatz. Die Einschränkung des Abzugs betrifft das Honorar für den sog. Mantelbogen. Dieser ist in aller Regel jedoch nur ein kleiner Teil der Steuerberaterrechnung. Strittig ist bislang noch, ob der letztmalige Sonderausgabenabzug an eine tatsächliche Zahlung in 2005 geknüpft war, oder ob die Kosten der Steuererklärung für das Jahr 2005 entgegen des Wortlautes des Gesetzes abzugsfähig sind. |
| Rentner im Fadenkreuz des Finanzamtes! |
Ganz im Gegenteil! Der Gesetzgeber hat im letzten Jahr – von den meisten Bürgern unbemerkt – gesetzliche Regelungen geschaffen, deren Auswirkungen für Rentner nicht zu unterschätzen sind. Seit Anfang des Jahres gilt die neue Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz. Während Rentenbezüge bisher nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig waren, sind nunmehr grundsätzlich 50% der bisherigen Rentenbezüge zu versteuern. Zudem wurde die bisherige Grenze der steuerfreien Einkünfte (für Ehegatten) von ca. 14.000,00 € auf einen Freibetrag von lediglich ca. 10.000,00 € reduziert. |
